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Wiederherstellung von Konten

Wir wollen zunächst den Unterschied zwischen Ordnungsmäßigkeit und Mangelhaftigkeit im Zusammenhang mit der Buchführung klären und aufzeigen, was sie bedeuten. Ein Buch ist nicht ordnungsmäßig, wenn es nicht die wahre Sachlage widerspiegelt, d. h. die darin enthaltenen Daten entsprechen nicht den Tatsachen, die stattgefunden haben, oder es sind Ereignisse darin enthalten, die nie stattgefunden haben. Andererseits ist ein Buch mangelhaft, wenn es nicht gesetzeskonform geführt wird, d.h. formale Fehler bei der Führung des Buches unter Verletzung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften. Eine Buchführung, die zwar sachlich richtig ist, aber nicht den formalen Anforderungen entspricht, kann als mangelhafte Buchführung bezeichnet werden.

Eine nicht ordnungsgemäße Buchführung wird als Steuerstraftat behandelt, während eine mangelhafte Buchführung als Steuerdelikt gilt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Artikel 61 § 3 des Strafgesetzbuchs) verjähren Steuerdelikte nach einem Jahr ab ihrer Begehung. Die Geldstrafe für ein Steuerdelikt kann zwischen dem 1/10 und dem 20-fachen des Mindestlohns liegen. Bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung (Art. 61 § 1 CC) hingegen verjährt die Straftat fünf Jahre nach ihrer Begehung. Eine nicht ordnungsgemäße Buchführung wird mit einer Geldstrafe von bis zu 240 Tagessätzen geahndet, wobei jeder Tagessatz mindestens 1/30 des Mindestlohns und höchstens das 400-fache dieses Lohns betragen darf.

Das Rechnungslegungsgesetz sieht für Unregelmäßigkeiten in der Buchführung Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder beide Strafen in Kombination vor (Artikel 77 des Rechnungslegungsgesetzes). Der Leiter der Einrichtung und die Person, der bestimmte Aufgaben schriftlich übertragen wurden, sind für die Ausführung der Buchführungsaufgaben verantwortlich. In den meisten Verträgen mit einer Buchführungsgesellschaft ist eine Bestimmung enthalten, wonach die Buchführung ordnungsgemäß sein muss. Wenn eine solche Bestimmung im Vertrag mit einer früheren Buchführungsgesellschaft enthalten war, haftet der Leiter der Einrichtung gesamtschuldnerisch. Die diesbezüglichen Sanktionen sind jedoch nicht nur im Rechnungslegungsgesetz verankert. Wie bereits erwähnt, sieht das Steuerstrafgesetzbuch Strafen für eine nicht ordnungsgemäße (nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende) oder mangelhafte (nicht dem Gesetz entsprechende) Buchführung vor. Diese Sanktionen treffen die Buchführungsgesellschaft, unabhängig davon, ob ihre Handlungen dem Unternehmen Schaden zugefügt haben. Die Verursachung eines Vermögensschadens ist der Hauptgrund für die strafrechtliche Haftung einer Buchführungsgesellschaft. In diesem Fall muss die ehemalige Gesellschaft die Kosten für die Berichtigung der Buchungsfehler übernehmen.

Wie können wir helfen?

1. Wir stellen Konten wieder her.

Bei der Wiederherstellung der Rechnungsführung werden Dokumente aus einer Zeit, in der die Rechnungsführung nicht ordnungsgemäß oder gar nicht vorhanden war, neu verbucht.

2. Wir korrigieren Konten.

Die Berichtigung von Buchführungsfehlern ist ein letztes Mittel für Unternehmer, deren Buchführung nicht ordnungsgemäß oder mangelhaft ist. Um den Stand der Buchführung des Unternehmens zu beurteilen, führen wir eine Vorprüfung durch, die in einer unabhängigen Bewertung der Übereinstimmung der Buchführung des Unternehmens mit den Steuervorschriften und dem Rechnungslegungsgesetz besteht. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage des Buchhaltungssystems, sofern der Unternehmer über ein solches verfügt. In Ermangelung einer Basis analysieren wir die vorhandene Quellendokumentation.

Weist die Prüfung eine geringe Anzahl von Fehlern auf, die durch einige wenige Korrekturen behoben werden können, spricht man von einer teilweisen Rekonstruktion. Stellt sich hingegen bei einer Prüfung heraus, dass die Buchführung des Unternehmens in hohem Maße nicht ordnungsgemäß oder gar nicht erfolgt ist, ist eine vollständige Rekonstruktion der Buchführung erforderlich.

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