Tätigkeitsbereiche

Abrechnung der ins Ausland entsandten Arbeitnehmer

Die Abteilung für Abrechnung der entsandten Arbeitnehmer entstand im Jahre 2002. Am Anfang als eine kleine Einheit in der HR-Abteilung. Im Laufe der Jahre, zusammen mit der Entwicklung unserer Kanzlei und der zunehmenden Zahl von Kunden, verwandelte sich in eine selbständige Abrechnungsstelle für die ins Ausland entsandten Arbeitnehmer

Die Abteilung beschäftigt sich mit der Abrechnung der Arbeitnehmer aus Polen, die zur Arbeit im Ausland, insbesondere in die deutschsprachigen Länder entsandt werden, sowie mit der Abrechnung der Ausländer, die nach Polen entsandt werden bzw. in Polen beschäftigt sind. Auf der deutschen Seite arbeiten wir ständig mit unserem Geschäftspartner, der Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Klier&Ott GmbH mit Sitz in Berlin.

Wir sind spezialisiert in der Bildung der Modelle für Entsendung / Überlassung nach den Bedürfnissen und Erwartungen der Kunden sowie in der Berechnung die Löhne der ins Ausland, insbesondere in die deutschsprachigen Länder entsandten Arbeitnehmer.

Die Erbringung unserer Dienstleistungen beginnen wir mit der Analyse des Kunden, seiner wirklichen wirtschaftlichen Lage, seiner Bedürfnisse und Erwartungen. Aufgrund der gesammelten Informationen passen wir das Modell für Entsendung / Überlassung an und erarbeiten eine Optimierung. Anschließend wählt der Kunde das Dienstleistungspaket, das er im Rahmen unserer Zusammenarbeit in Anspruch nimmt.

Im Rahmen der vorgeschlagenen Dienstleistungspakete bieten wir an:

  • komplexe Vorbereitung der Löhne / Gehälter für die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer/ Auftragnehmer (Lohnliste Abrechnung von Versicherungsbeiträgen nach den polnischen Gesetzen oder deutschen Vorschriften, Berechnung der Einkommensteuer von Löhnen in Deutschland, unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften über die Vermeidung der Doppelbesteuerung)
  • komplexe Vorbereitung der Löhne / Gehälter für die nach Polen entsandten Arbeitnehmer / Auftragnehmer (Lohnliste Abrechnung von Versicherungsbeiträgen nach den polnischen Gesetzen oder deutschen Vorschriften, Berechnung der Einkommensteuer von Löhnen in Deutschland, unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften über die Vermeidung der Doppelbesteuerung)
  • Erstellung der Analysen für die Berechnung der Löhne unter Berücksichtigung der Steuer- und Abgabenbelastung auf der polnischen und deutschen Seite,
  • Erstellung der Jahressteuererklärungen in Polen, einschließlich der Einkünfte aus der Arbeitsleistung im Ausland,
  • Erstellung von Steuererklärungen in Deutschland,
  • komplette Personalunterlagen in zwei Sprachversionen (P/DE) zusammen mit der Besprechung ihrer Anwendung,
  • Steuerberatung im Bereich polnisches und deutsches Recht hinsichtlich Rechnungslegung, Besteuerung und Beitragserhebung der Vergütung aus dem Beschäftigungsverhältnis, im Rahmen der Beschäftigung für einen zivilrechtlichen Vertrag sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen selbständiger Erwerbstätigkeit.
  • Vertretung des Kunden vor den polnischen Behörden im Zusammenhang mit der Abrechnung der ins Ausland entsandten Arbeitnehmer (ZUS, US, PIP) und deutschen Behörden (Bundesagentur für Arbeit, Finanzamt, Krankenkasse), einschließlich schriftlicher und mündlicher Korrespondenz mit den o.g. Behörden,
  • Vertretung des Kunden während der Kontrollen in Polen und in Deutschland,
  • Gestaltung und Vorbereitung der Arbeitsverträge, Zeitarbeits-, zivilrechtliche Verträge sowie Zusammenarbeits- und Dienstleistungsverträge
  • sowohl in der polnischen als auch deutschen Sprache,
  • Kontrolle und Analyse der schon früher geschlossenen Verträge,
  • Registrierung von Leiharbeitsunternehmen in Polen und Deutschland, sowie Erledigung der Formalitäten im Zusammenhang mit Erhalt der weiteren Erlaubnisse.
  • Registrierung des Arbeitgebers beim deutschen Finanzamt als Zahler von Vorauszahlungen auf Lohnsteuer,
  • rechtliche und praktische Unterstützung bei Registrierung zwecks Zuteilung der ID-Nummer und der Steuerklasse,
  • Unterstützung bei der Eintragung in die Krankenkasse,
  • Unterstützung bei der Eintragung beim Zollamt.
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